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Liebe Gäste,

wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, hat der Bundestag am 11.06.2021 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung beschlossen. Ein wesentlicher Punkt des Gesetzes ist, dass die ambulante Badekur wieder ein Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen wird. Dies erleichert die Bewilligung im Vergleich zu den letzten Jahren enorm.

Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 90 % der Kurmittelkosten, d. h. Anwendungen, die der Kurarzt vor Ort verordnet. Gehen Sie zu Ihrem Hausarzt, um den entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse zu stellen und gemeinsam mit ihm den geeigneten Kurort (z.B. Bad Birnbach) auszuwählen.

Die Unterkunft können Sie sich nach Ihren eigenen Wünschen aussuchen. Unser Haus bietet Ihnen viele Vorteile, wie z.B. die zentrale Lage und die geringe Entfernung zur Rottal Terme. Bereits vor Ihrer Anreise vereinbaren wir für Sie den ersten Termin beim Badarzt im Ort, so dass Sie ohne Umwege mit Ihrer Badekur starten können. Auf Wunsch vereinbaren wir auch vorab Termine mit unserer hauseigenen Physio- und Massagepraxis.

Gerne würden wir Sie als Gast im Landhaus Cornelia willkommen heißen.

Herzliche Grüße aus Bad Birnbach

Kornelia Blüml mit Familie